Bauwerksbuch in Wien registrieren
Die Registrierung erfolgt online in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien und ist kostenfrei. Zuständig ist die Baupolizei (MA 37). Hochzuladen sind zwei PDF-Dokumente; nach dem Absenden ergeht eine Registrierungsbestätigung per E-Mail.
Wichtig zu wissen: Ohne Registrierung ist die Pflicht nach § 128a nicht erfüllt. Ein erstelltes, aber nicht eingetragenes Bauwerksbuch hält die Frist nicht.
Was Sie brauchen, um ein Bauwerksbuch zu registrieren
Zwei elektronische Dokumente, beide im PDF-Format:
- Bestätigung über die Erstellung des Bauwerksbuchs — elektronisch signiert von der befugten Person, die es erstellt hat.
- Bestätigung über die erstmalige Überprüfung — zusätzlich erforderlich bei Bestandsgebäuden, also bei allem, was kein Neubau ist.
Beide Bestätigungen kommen von der prüfenden Person. Sie sind nicht etwas, das Sie selbst ausfüllen — die elektronische Signatur der befugten Person ist der Kern des Nachweises.
→ Wer ein Bauwerksbuch erstellen darf
Bauwerksbuch registrieren: der Ablauf Schritt für Schritt
1. Bauwerksbuch erstellen lassen. Begehung, Bewertung der Bauteile nach den Zustandskategorien, Dokumentation, Festlegung der Prüfintervalle.
2. Bestätigungen einholen. Die befugte Person stellt die elektronisch signierte Erstellungsbestätigung aus, bei Bestandsgebäuden zusätzlich die Überprüfungsbestätigung.
3. Onlineformular der Stadt Wien ausfüllen. Gebäudedaten erfassen und beide PDF-Dokumente hochladen.
4. Absenden. Die einbringende Person erhält die Registrierungsbestätigung per E-Mail.
5. Bestätigung ablegen. Sie ist Ihr Nachweis, dass die Frist eingehalten wurde — bei einer Hausverwaltung gehört sie in die Objektakte, bei Eigentümern zu den Liegenschaftsunterlagen.
Wer das Bauwerksbuch registriert
Zur Registrierung verpflichtet sind Eigentümerinnen, Eigentümer und Miteigentümer. Ist eine Hausverwaltung bestellt, übernimmt diese die Einbringung in der Praxis.
Viele Erstellerinnen und Ersteller übernehmen die Registrierung mit — fragen Sie das im Angebot ausdrücklich ab. Es ist einer der häufigsten Punkte, an dem Leistungen auseinandergehen: Das eine Angebot endet mit dem fertigen Dokument, das andere mit der Bestätigung im Postfach.
Was es kostet, ein Bauwerksbuch zu registrieren
Nichts. Die Stadt Wien hebt für die Eintragung in die Bauwerksbuchdatenbank keine Gebühr ein.
Weist ein Angebot eine „Registrierungsgebühr" aus, handelt es sich um ein Bearbeitungshonorar des Anbieters, nicht um eine behördliche Abgabe. Das ist zulässig — Sie sollten nur wissen, wofür Sie zahlen.
Vier Fehler, die regelmäßig passieren
Die Erstellung wird mit der Frist verwechselt. Maßgeblich ist die Registrierung, nicht das Fertigstellungsdatum des Dokuments. Zwischen beidem sollte kein Monat liegen.
Die Signatur fehlt oder passt nicht. Die Bestätigung muss elektronisch signiert sein. Ein eingescanntes Unterschriftsbild ist keine elektronische Signatur.
Die Überprüfungsbestätigung wird vergessen. Bei Bestandsgebäuden sind es zwei Dokumente, nicht eines. Das fällt oft erst im Formular auf.
Nach der Registrierung passiert nichts mehr. Mit der Bestätigung ist die Erstpflicht erfüllt — aber das Intervall läuft. Je nach Einstufung steht die nächste Überprüfung in drei, fünf oder zehn Jahren an, und dieser Termin muss jemand im Blick behalten.
→ Fristen und Intervalle im Detail
Zuständige Stelle
Die Registrierung läuft über das Onlineformular der Stadt Wien. Fachlich zuständig ist die Baupolizei (MA 37), Dresdner Straße 73–75, 1200 Wien.
Wir übernehmen die Registrierung mit
Bei uns endet die Leistung nicht mit dem fertigen Dokument: Wir erstellen das Bauwerksbuch, stellen die signierten Bestätigungen aus und führen die Registrierung durch. Sie erhalten die Bestätigung zur Ablage — und danach rechtzeitig die Erinnerung an die nächste fällige Überprüfung.
Stand: September 2026. Diese Übersicht gibt den allgemeinen Rechtsrahmen wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bauordnung für Wien und die Vorgaben der Baupolizei (MA 37).