Bauwerksbuch: Fristen 2027 und 2030

Die Bauwerksbuch-Frist richtet sich nach dem Baujahr: Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, muss bis 31. Dezember 2027 ein registriertes Bauwerksbuch vorliegen. Für Gebäude aus dem Zeitraum 1919 bis 1945 gilt der 31. Dezember 2030. Neu-, Zu- und Umbauten, die ab 1. Juli 2024 fertiggestellt werden, brauchen das Bauwerksbuch bereits bis zur Fertigstellungsanzeige.

Diese Seite zeigt, welche Frist für Ihr Gebäude gilt, wie Sie das Baujahr verlässlich feststellen und warum 2027 näher ist, als das Datum vermuten lässt.

Die drei Bauwerksbuch-Fristen im Überblick

GebäudeFristWas bis dahin vorliegen muss
Errichtet vor 191931. Dezember 2027Bauwerksbuch erstellt und in der Bauwerksbuchdatenbank registriert
Errichtet 1919 bis 194531. Dezember 2030Bauwerksbuch erstellt und registriert
Neu-, Zu- oder Umbau, fertiggestellt ab 1. Juli 2024bis zur FertigstellungsanzeigeBauwerksbuch registriert

Entscheidend ist das Wort registriert. Ein fertig erstelltes Bauwerksbuch in der Schublade erfüllt die Frist nicht — es muss in der Datenbank der Stadt Wien eingetragen sein.

So läuft die Registrierung ab

Wer nicht betroffen ist

Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser sowie Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m².

Für Einfamilienhäuser gibt es keine Sonderregelung: Liegt die bebaute Grundfläche über 50 m² und stammt das Haus aus der betroffenen Bauperiode, gilt dieselbe Frist wie für ein Zinshaus.

Welche Bauwerksbuch-Frist für Ihr Gebäude gilt

Für die Frist zählt das Jahr der Errichtung, nicht das des letzten Umbaus. Vier Wege führen zur Antwort:

  1. Bauakt der MA 37. Die sicherste Quelle. Der Akt enthält die ursprüngliche Baubewilligung samt Einreichplänen und alle späteren Bewilligungen.
  2. Kaufvertrag und Grundbuchsauszug. Enthalten häufig eine Baujahrsangabe, allerdings nicht immer eine belastbare.
  3. Kulturgüterdaten der Stadt Wien. Für viele Gründerzeitobjekte online abrufbar, mit Bauperiode und teils Baumeisterangabe.
  4. Die Bausubstanz selbst. Geschossaufbauten, Deckenkonstruktion und Fassadengliederung erlauben einer fachkundigen Person eine gute Einordnung. Die Aktenlage ersetzt das allerdings nicht.

Im Zweifel gilt die frühere Frist. Wer bei einem Haus zwischen „um 1915" und „um 1922" schwankt, sollte 2027 ansetzen, nicht 2030.

Sonderfall: Häuser mit späterem Um- oder Aufbau

Ein Gründerzeithaus, dessen Dachgeschoss 1955 wiederaufgebaut und 2010 ausgebaut wurde, bleibt ein Gebäude aus der Zeit vor 1919. Denn der Errichtungszeitpunkt bestimmt die Frist, nicht das jüngste Bauteil.

Umgekehrt gilt: Wird jetzt ein Zu- oder Umbau fertiggestellt — etwa ein Dachgeschossausbau —, greift die Registrierungspflicht bis zur Fertigstellungsanzeige, also unabhängig von 2027.

Für Eigentümer mit Ausbauabsicht heißt das: Beides gemeinsam planen. Die Bestandsaufnahme für das Bauwerksbuch und die für den Dachausbau betreffen dieselben Bauteile — Tragwerk, Gebäudehülle, Geländer und Brüstungen.

Warum die Bauwerksbuch-Frist 2027 näher ist, als sie aussieht

Zwischen dem Entschluss und einem registrierten Bauwerksbuch liegen mehrere Schritte, die Zeit brauchen:

Dazu kommt die Kapazitätsfrage. In Wien sind zehntausende Gebäude betroffen. Der Kreis der befugten Prüferinnen und Prüfer ist dagegen begrenzt. Je näher der Stichtag rückt, desto knapper werden deshalb die Termine.

Realistisch rückwärts gerechnet: Wer 2027 sicher erreichen will, sollte die Begehung im Jahr 2026 oder im ersten Halbjahr 2027 ansetzen — nicht im letzten Quartal.

Nach der Bauwerksbuch-Frist laufen die Intervalle weiter

Der Stichtag betrifft nur die Erstregistrierung. Danach beginnt für jeden Bauteil ein Prüfintervall, das sich nach dem festgestellten Zustand richtet:

KategorieZustandNächste Überprüfung
AGuter Zustandalle 10 Jahre
BLeichte MängelFassade und Stiegen alle 3 Jahre; Dach, Decken und Wände alle 5 Jahre
CSchwere MängelNachkontrolle binnen 1 Jahr, Maßnahmenplan verpflichtend
DGefahr in VerzugSofortmaßnahmen und Meldung an die Behörde

Damit ist das Bauwerksbuch keine einmalige Pflichtübung, sondern ein Dokument, das über Jahrzehnte weitergeführt wird.

Für Hausverwaltungen: Fristen über das ganze Portfolio führen

Ihre Frist prüfen lassen

Mit Adresse und ungefährem Baujahr lässt sich meist in wenigen Minuten sagen, welche Frist für Ihr Objekt gilt und wann die Begehung sinnvollerweise stattfinden sollte.

Frist prüfen lassen

Stand: September 2026. Diese Übersicht gibt den allgemeinen Rechtsrahmen wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bauordnung für Wien und die Vorgaben der Baupolizei (MA 37).